Alle Informationen zur Einfuhr finden Sie hier
Wenn Sie in Betracht ziehen, ein Produkt zu importieren, ist es wichtig zu wissen, ob Rechte an dem Produkt bestehen: Marke, Designrecht, Patentrecht oder Urheberrecht. Wenn Sie ein neues Produkt im Ausland herstellen lassen, achten Sie darauf, dass Design, Verpackung und Marke gut geschützt sind.
Gesetzgebung
Produkte aus der Europäischen Union (EU) sind in Deutschland fast immer erlaubt, aber Produkte von außerhalb der EU werden vom Zoll kontrolliert: Halten Sie die Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften ein? Werden die Rechtsvorschriften im Wirtschafts- und Umweltbereich respektiert?
Paralleler Import
Sie können Produkte von außerhalb der EU importieren und verkaufen, wenn Sie die Erlaubnis des Herstellers haben. Importieren und verkaufen Sie die Produkte ohne Erlaubnis, heißt das Parallelimport und das ist verboten.
Vorschriften beim Import
Für einige Waren bestehen Einfuhrbeschränkungen oder -verbote. Für gewerbliche Waren ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA - für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung BLE Ihr Ansprechpartner.
CE-Kennzeichnung
Der Hersteller oder Importeur ist - je nachdem, aus welchem Land er stammt - für eine sogenannte CE-Kennzeichnung verantwortlich. Das heißt, der Hersteller erklärt zum einen, dass das Produkt allen europäischen Richtlinien für Sicherheit, Gesundheit und Umwelt entspricht. Auch akzeptiert der Hersteller seine Haftung hiermit für das Produkt. Das Logo wird manchmal missbraucht. Für chinesische Produkte wird der Begriff CE mit fast demselben Logo verwendet. Dies bedeutet jedoch China Export oder China Electronics. Diese Produkte erfüllen häufig nicht die europäischen Rechtsvorschriften.
Die CE-Kennzeichnung ist für mehr als 20 Produktgruppen obligatorisch:
- Aktive implantierbare medizinische Geräte
- Geräte funktionierend auf gasförmigen Brennstoffen
- Seilbahnen für den Personenverkehr
- Baumaterialien
- Umweltfreundliche Gestaltung von energierelevanten Produkten
- Elektromagnetische Kompatibilität
- Geräte und Sicherheitssysteme für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
- Sprengstoffe für den zivilen Gebrauch
- Zentralheizungskessel
- Medizinische Hilfsmittel für die In-vitro-Diagnostik
- Aufzüge
- Niederspannung
- Maschinen
- Messgeräte
- Medizinische Ausrüstung
- Geräuschemission in der Umwelt
- Nichtselbsttätige Waagen
- Persönliche Sicherheitsausrüstung
- Hochdruckausrüstung
- Pyrotechnik
- Endgeräte für Radio- und Telekommunikation
- Sportboote
- Einschränkung von Gefahrstoffen in Elektro- und Elektronikgeräten
- Sicherheit von Spielzeug
- Druckbehälter von einfacher Form
Zollanmeldung
Bei Lieferungen von Nicht-EU- Ländern müssen Sie bei Ankunft der Waren in Europa eine Zollanmeldung beim Zoll einreichen. Auf Grundlage Ihrer Zollanmeldung berechnet der Zoll die Einfuhrzölle und die Mehrwertsteuer. Die Kosten hängen von dem Produkt und dem Herkunftsland ab.