Form A Dokument
Wenn Sie aus bestimmten Entwicklungsländern importieren, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Rabatt oder eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben. Sie tun dies, indem Sie ein sogenanntes Form A-Dokument verwenden: einen Herkunftsnachweis. Die formelle Bezeichnung hierfür ist "GSP Certificate of Origin Form-A".
Ziel
Zusammen mit anderen Industrieländern hat die EU das so genannte APS-Abkommen mit vielen Entwicklungsländern und weniger entwickelten Ländern geschlossen. Ziel ist es, den Handel mit und den Import aus diesen Entwicklungsländern zu fördern. Bestimmte Produkte aus diesen Ländern, die in die EU eingeführt werden, können von Einfuhrabgaben befreit sein. Voraussetzung ist, dass diese Waren den Ursprungsstandards des APS-Protokolls entsprechen.
Wie erhalten Sie ein Formular A Dokument?
Bevor Sie die Produkte versenden, muss der Lieferant (Versender) im Entwicklungsland ein Formular A anfordern. Der Lieferant muss Formular A in seinem Land bei einer zuständigen Behörde beantragen. Dieses Dokument muss dem Zoll in der EU bei der Einfuhr in die EU gezeigt werden können. Beispielländer sind Bangladesch, Kenia, Ghana, Myanmar (Birma), Ukraine, Peru und Vietnam.