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Gesetzgebung und Vorschriften für den Import

Als Unternehmer müssen Sie bereits viele Gesetze und Vorschriften berücksichtigen. Wenn Sie international handeln, werden die notwendigen Verpflichtungen hinzugefügt. Um es noch schwieriger zu machen, können die Regeln pro Land sehr unterschiedlich sein, besonders wenn Sie außerhalb der EU Geschäfte tätigen.

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Zoll

Die Niederlande sind für Deutschland ein wichtiges Land für den Transport von deutschem Import und Export. Täglich werden Millionen von Waren in die Niederlanden und weiter dann weiter nach Deutschland tranportiert. Auch werden Millionen von Waren aus Deutschland via den Niederlanden exportiert. Um sicherzustellen, dass die Produkte, die in der Europäischen Union transportiert werden, den Gesetzen und Vorschriften entsprechen, gibt es Zollbestimmungen. Wir berücksichtigen die europäischen (Zollgesetz - CDW), deutschen und niederländischen (Zollgesetz) Gesetzgebung.

Der Zoll hat eigentlich drei Hauptaufgaben:

  1. Überwachungsfunktion beim Import und Export von Waren
  2. Erheben von Steuern
  3. Stopfunktion

Überwachungsfunktion

Waren, die importiert, exportiert oder durchgeführt werden, müssen den deutschen und europäischen Rechtsvorschriften im Bereich Sicherheit, Gesundheit, Wirtschaft und Umwelt (VGEM) entsprechen. Waren, die innerhalb der EU transportiert werden, sind grundsätzlich zollfrei, beim Import von Waren aus Ländern außerhalb der EU, muss jedoch eine Einfuhrerklärung abgegeben werden. Die Waren werden dann in den freien Verkehr überführt und werden zu innergemeinschaftlichen Waren. Der Zoll spielt auch beim Export von Waren eine Rolle. Zum Beispiel muss er prüfen, ob die Waren den Regeln entsprechen, eine Ausfuhrerklärung abgeben und prüfen, ob die Waren die EU tatsächlich verlassen.

Erheben von Steuern

Wenn Waren außerhalb der EU importiert werden, müssen Steuern, wie Einfuhrzölle, entrichtet werden. Die Höhe der zu entrichtenden Einfuhrzölle hängt vom Zollwert, der Warenart und dem Ursprungsland ab. Der Zollwert ist eine Summe aus Einkaufspreis, Versandkosten und Versicherungsprämie bis zur Grenze der Niederlande oder Deutschland. Darüber hinaus gewährleisten die Zollbehörden die Erhebung und Einziehung von Verbrauchsteuern.

Stopfunktion

Einige Produkte dürfen nicht in die EU eingeführt werden, beispielsweise bestimmte Pflanzen- und Grasarten, wenn bestimmte Zertifikate oder Genehmigungen hierfür nicht verfügbar sind. Der Zoll stellt sicher, dass diese an der Grenze gestoppt werden. Auch der Export bestimmter Güter, wie Waffen und Munition, ist nur mit Genehmigung erlaubt. Diese Ausgabe wird daher vom Zoll überprüft oder gestoppt.

Zolldeklaration outsourcen

Rund 90 Prozent der Unternehmer outsourcen alle Papier- und Zolldeklarationen an einen Spediteur. Dennoch sind Sie als Unternehmer für das Produkt verantwortlich. Es spart Ihnen viel Arbeit. Sie müssen dem Spediteur eine Handelsrechnung (Rechnung) vorlegen und deutlich beschreiben, welche Art von Waren Sie importieren oder exportieren möchten (HS-Code). Als Importeur bleiben Sie für die korrekte Bezahlung der Einfuhrzölle verantwortlich.

Import innerhalb der EU

Waren, die innerhalb der EU gehandelt werden (Import oder Export), werden als innergemeinschaftliche Waren bezeichnet. Diese sind zollfrei, müssen jedoch die notwendigen Genehmigungen und Produktanforderungen erfüllen. Wenn Sie beispielsweise Fleisch nach Deutschland exportieren, werden Sie mit Gesundheitszertifikaten und Qualitätssiegeln konfrontiert. Gesetze und Regeln können daher niemals eins zu eins angewendet werden, sondern hängen sehr von einer Reihe von Faktoren ab. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie sich damit beschäftigen, denn sonst können Sie in Schwierigkeiten geraten.

Deutsche Einfuhrgesetzgebung

Wenn Sie nach Deutschland importieren, müssen Sie natürlich die deutschen Rechtsvorschriften berücksichtigen. Die Vorschriften für die meisten Konsumgüter, Lebensmittel und Nährstoffe sind im Warengesetz festgelegt. Die Lebensmittel- und Verbraucherschutzbehörde überwacht die Einhaltung der Vorschriften.

Zertifikate und Qualitätszeichen

Innerhalb und außerhalb der EU muss Ihr Produkt oft (Qualitäts-) Qualitätszeichen erfüllen. Welche das sind, hängt von der Art des Produkts ab, das Sie verkaufen möchten. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal innerhalb der EU, ist beispielsweise das CE-Zeichen.

CE-Kennzeichnung

Viele technische Produkte müssen eine CE-Kennzeichnung tragen. CE steht für Conformité Européenne. Eine CE-Kennzeichnung ist kein Garantie- oder Qualitätsmerkmal, sondern bedeutet, dass das Produkt die Mindestanforderungen in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit erfüllt. Als Unternehmer müssen Sie eine CE-Kennzeichnung für Produkte anbringen, die unter bestimmte Richtlinien fallen. Mittlerweile wurde ein NAR für mehr als zwanzig Produktgruppen eingeführt. Dazu gehören Produkte, wie elektromagnetische Produkte, Kosmetika, Maschinen, medizinische Geräte, Spielgeräte, Telekommunikationsgeräte und Verpackungen.

Taric-Code

Wenn Sie Waren aus einem Land außerhalb der EU importieren, geben Sie bitte bei der Zollanmeldung den Warencode für Ihr Produkt an. Dies wird auch als Taric-Code bezeichnet. Auf der Grundlage dieses Codes und des Landes, aus dem Ihre Waren stammen, berechnet der Zoll den Betrag (den Prozentsatz) der Einfuhrabgaben.

Einfuhrzölle

Einfuhrzölle werden auf den Zollwert des Produkts berechnet. Dies ist eine Summe von:

  • Kaufpreis
  • Versandkosten
  • Versicherungsprämie, gültig bis zur Grenze der Niederlande oder Deutschland

Form A

Verwenden Sie für Länder, mit denen die EU Handelsabkommen geschlossen hat, ein Formular A. Mit diesem Formular erhalten Sie einen Rabatt oder sogar eine Befreiung von Einfuhrabgaben. Beispielländer sind Bangladesch, Kenia, Ghana, Myanmar (Birma), Ukraine, Peru und Vietnam.

Keine Einfuhrzölle

Sie müssen keine Einfuhrzölle zahlen:

  • Ihr Produkt kommt aus einem anderen EU-Land
  • Ihr Produkt wird in einem Land hergestellt, mit dem die EU ein Handelsabkommen hat (Formular A wird benötigt)
  • Ihr Produkt ist ein Roh- oder halbfertiges Produkt das in der EU kaum gehandelt wird.

EU- und EWR-Länder

Folgende Länder sind Teil der EU: Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich und Schweden.

Die folgenden Länder sind Teil des EWR: Alle Länder der EU und Liechtensteins, Norwegens und Islands. Hinweis: Obwohl die Schweiz kein Mitglied der EU ist, gelten hier viele EU-Regeln.

Zollkontrolle

Im Allgemeinen verläuft die gesamte Datenkontrolle des Zolls elektronisch. In einem Prozent der Fälle möchte der Zoll eine Ladung von Waren physisch überprüfen.

Proben

Bevor Sie eine komplette Lieferung eines Produkts bestellen, möchten Sie oft zuerst eine Probe sehen. Eine solche Probe ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie müssen daher dem Zoll nachweisen können, dass diese Probe keinen wirtschaftlichen Wert hat, ansonsten müssen Sie auch Einfuhrabgaben entrichten. Stellen Sie sicher, dass auf der Verpackung klar angegeben ist, dass es sich um eine Probe handelt, oder machen Sie sie unverkäuflich, indem Sie das Produkt zum Beispiel durchbohren.